Im dynamischen Umfeld von Life Sciences Unternehmen kann die Einbindung von Freelancern ein entscheidender Bestandteil der Geschäftsstrategie sein. Freelancer bieten Life Sciences Unternehmen eine flexible und kosteneffiziente Möglichkeit, spezialisiertes Fachwissen in Projekte zu integrieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Sie ermöglichen es Unternehmen, schnell auf kurzfristige personelle Veränderungen und Bedarfe zu reagieren und spezifisches Know-how genau dann einzusetzen, wenn es benötigt wird. Dies ist besonders wichtig in der Life Sciences Industrie, in der Flexibilität und Agilität entscheidende Erfolgskriterien darstellen.
Freelancer sind selbstständige Dienstleistungsanbieter, die nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen von festangestellten Mitarbeitern unterliegen. In Deutschland wird ein Freelancer als Person definiert, die Unternehmensaufträge ohne Abhängigkeit vom Auftraggeber ausübt. Das bedeutet beispielsweise, dass:
Die Person nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist
Sie nicht den Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Inhalt der Tätigkeit unterliegt
Um sicherzustellen, dass die Beschäftigung rechtlich als selbstständige Tätigkeit und nicht als Angestelltenverhältnis eingestuft wird, müssen Unternehmen darauf achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Dies erfordert eine genaue Überprüfung der Arbeitsbedingungen und des jeweiligen Freelancer-Status. Grundsätzlich ist zu beachten, dass jede Beauftragung hinsichtlich der Compliance-Richtlinien individuell geprüft werden muss.
Die folgende Auflistung stellt einen Auszug von Indizien dar, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen könnten:
Integration ins Unternehmen: Wenn der Freelancer in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert ist und wie ein interner Mitarbeiter behandelt wird, deutet dies auf eine Scheinselbstständigkeit hin. Beispiel: Teilnahme an Firmenevents.
Weisungsgebundenheit: Wenn der Freelancer Weisungen bezüglich Arbeitszeit, -ort und -inhalt erhält, die er strikt befolgen muss, spricht dies für eine abhängige Beschäftigung und nicht für eine selbstständige Tätigkeit.
Ausschließliche Tätigkeit für das Unternehmen: Wenn der Freelancer über 18 Monate ausschließlich für nur ein Unternehmen tätig ist und keine Beauftragungen bei anderen Auftraggebern existieren, kann dies auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten.
Disziplinarische Führung: Wenn der Freelancer die disziplinarische Führung von Mitarbeitern übernimmt, kann eine Scheinselbstständigkeit vermutet werden.
Grundsätzlich sind die Merkmale, die bei der Beauftragung von Freelancern zu beachten sind, individuell zu prüfen, um bestehende Risiken bestmöglich zu minimieren. Auch K-Recruiting hat dahingehend Maßnahmen ergriffen.
K-Recruiting begleitet den gesamten Recruiting-Prozess der Freelancer und setzt sich intensiv mit relevanten Aspekten der Scheinselbstständigkeit auseinander. Zielführend hierfür ist das Fachwissen der internen Contract-Management-Abteilung, sowie die langjährige Erfahrung aus früheren Projekten. So lassen sich Risiken bereits weitestgehend reduzieren. Dabei stehen Compliance-Experten den Kunden und Kandidaten jederzeit zur Verfügung, um einen reibungslosen Prozessablauf zu gewährleisten und die Compliance-Konformität bestmöglich sicherzustellen.
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dieses Artikels sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.